Tierpension WaikaKatzenpension
 




Allgemeimeine Geschäftsbedingungen

1.

 Die Tierpension nimmt Tiere des Besitzers für einen vereinbarten Zeitraum in Pflege. Die Tiere werden artgerecht gehalten, betreut, gepflegt und mit dem vereinbarten Futter versorgt. Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden.

2.

Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, den Impfpass sowie die Bescheinigung über die Durchführung einer Wurmkur vorzulegen und diese für die Zeit des Aufenthaltes des Tieres in der Tierpension zu belassen.

3.

Der Besitzer eines Hundes bestätigt, dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, die Schäden ersetzt, die während des Betreuungsverhältnisses durch sein Tier an anderen Tieren, Personen oder Sachen entstehen. Die Kopie der gültigen Police ist der Pension bei Abgabe des Hundes zu übergeben.

4.

Sollten Parasiten (z.B. Flöhe, Würmer) bei einem Tier festgestellt werden, wird das betroffene Tier sofort behandelt. Die Kosten werden dem Besitzer in Rechnung gestellt. Weitere entstehende Kosten für die Mitbehandlung anderer Tiere, die dadurch befallen sind, müssen ebenfalls vom Verursacher übernommen werden.

5.

Der Besitzer des Tieres bestätigt, dass er die Tierpension vollständig und wahrheitsgemäß über sein Tier informiert hat.

6.

Der Besitzer eines Hundes erklärt sich damit einverstanden, dass sich dieser auf dem Pensionsgelände ohne Leine bewegt.

7.

Sollten nachträglich Besonderheiten des Tieres erkannt werden, werden entsprechende Maßnahmen (z.B. Einzelhaltung) ergriffen.

8.

Wird bei einem Tier eine ansteckende Krankheit festgestellt, so trägt der Besitzer dieses Tieres die Kosten für die Behandlung seines Tieres sowie für die Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Tiere.

9.

Der Besitzer eines Tieres ist damit einverstanden, dass ein Tierarzt konsultiert wird, wenn dies für nötig erachtet wird. Die Kosten müssen bei Abholung des Tieres beglichen werden. Die Tierpension wird vor Behandlung des Tieres versuchen, sich mit dem Besitzer des Tieres telefonisch zu verständigen.

10.

Für durch Krankheit oder Unfall verstorbene Tiere kann mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz geltend gemacht werden. Im letzteren Fall beschränkt sich der Schadenersatz auf höchstens 100,- €.

11.

Der Besitzer des zur Betreuung abgegebenen Tieres verpflichtet sich, dieses zum vereinbarten Zeitpunkt wieder abzuholen. Jeder weitere Tag wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Betrag ist bei Abholung des Tieres zu begleichen. Sollte ein Tier innerhalb von 10 Tagen nicht abgeholt werden und der Besitzer hat sich nicht mehr gemeldet bw. ist nicht zu erreichen, wird das Tier weiter vermittelt oder dem Tierheim übergeben.

12.

Der vereinbarte Pensionspreis ist im voraus per Überweisung oder spätestens bei Abgabe des Tieres zu zahlen. Ansonsten kann keine Annahme des Tieres erfolgen.

13.

Sollte der Betreuer wegen Krankheit oder anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen den vereinbarten Betreuungstermin nicht wahrnehmen können, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Er muss jedoch den Tierhalter frühest möglich darüber informieren. Es bestehen dann keine Ansprüche auf Leistungen oder Schadenersatz zwischen den Vertragsparteien.

14.

Der Tierhalter kann bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Betreuungstermin kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach bzw. sollte der Termin nicht wahrgenommen werden, steht dem Betreuer ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 25% des vereinbarten Entgeltes zu.



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